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Kein generelles Böller-Verbot in Bonn
© RBRS / Sebastian Derix
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Kein generelles Böller-Verbot in Bonn


In Bonn kann die Silvester-Böllerei nicht generell verboten werden. Bonns Oberbürgermeister Sridharan sieht dafür keine rechtlichen Möglichkeiten. Nur der Bund habe einen entsprechenden gesetzlichen Spielraum.

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.12.2019 08:11

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Schon jetzt gibt es zwar ein allegemeines Verbot, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu böllern. Aber darüber hinaus könnte es derzeit keine Einschränkungen geben. Es sei zwar klar, dass die Feuerwerke große Mengen Feinstaub freisetzten. Weil die Konzentration aber schon am nächsten Tag wieder Normalniveau erreiche, könne hier nicht eingeschritten werden. Auch aus Tierschutzgründen sei rechtlich keine Möglichkeit gegeben, weil es sich um nur um kurzzeitigen Lärm-Stress für die Tiere handele. CM

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