
© RBRS / Sebastian Derix
© RBRS / Sebastian Derix
Anzeige
Schon jetzt gibt es zwar ein allegemeines Verbot, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu böllern. Aber darüber hinaus könnte es derzeit keine Einschränkungen geben. Es sei zwar klar, dass die Feuerwerke große Mengen Feinstaub freisetzten. Weil die Konzentration aber schon am nächsten Tag wieder Normalniveau erreiche, könne hier nicht eingeschritten werden. Auch aus Tierschutzgründen sei rechtlich keine Möglichkeit gegeben, weil es sich um nur um kurzzeitigen Lärm-Stress für die Tiere handele. CM
Anzeige