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Außerdem hatte sie kritisiert, dass die Pläne den Denkmalswert ihres Hauses negativ beeinträchtigen würden. Das Gericht stimmte ihr teilweise zu, und damit darf der Einzelhandel mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche nicht gebaut werden. Die Klagen einer anderen Nachbarin wies das Gericht allerdings ab. Gegen das Urteil kann Bad Honnef noch in Berufung gehen.
DG
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