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Kleinere Konzerte und beispielsweise Besuche der Tollitäten bei Veranstaltungen könnten aber stattfinden, wenn die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung eingehalten werden und es ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.
Die Landesregierung empfiehlt außerdem ein Alkohol- und gegebenefalls Verweilverbot auf normalerweise stark besuchten Plätzen für den 11.11.
Vom Bonner Festausschuss heißt es, man sei zufrieden mit dem klaren Statement aus der Staatskanzlei. Da auch Förderprogramme angepasst werden, könne man die karnevalistische Kulturszene auch in Zukunft erhalten.
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