
© Bundesgerichtshof / Joe Miletzki
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Keine Revision - Siegauen-Vergewaltiger muss ins Gefängnis
Das Urteil gegen den so genannten "Siegauen-Vergewaltiger" ist jetzt rechtskräftig. Wie sein Verteidiger gegenüber RBRS bestätigte, wurde er jetzt schriftlich darüber informiert. Der Bundesgerichtshof hatte demnach die Revision jetzt abgewiesen.
Veröffentlicht: Freitag, 22.03.2019 04:37
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Also muss der 32-Jährige wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung für zehn Jahre ins Gefängnis. Er hatte ein Studentenpaar im April 2017 in einem Zelt in der Siegaue mit einer Säge überfallen und die junge Frau vergewaltigt, während ihr Freund zusehen musste.
DG
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