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Knapp 4 Jahre Gefängnis für Bonner Messerstecher
© Landgericht Bonn
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Knapp 4 Jahre Gefängnis für Bonner Messerstecher

Das Bonner Landgericht hat einen 43-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 3 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte Ende Januar in der Bonner Südstadt einen 37-Jährigen mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Veröffentlicht: Freitag, 30.07.2021 08:59

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Zu der Tat kam es, weil das Opfer den Verurteilten erpresst hatte. Der Täter hatte eine illegale Spielbank betrieben und das Opfer hatte mehrfach gedroht, ihn an die Polizei zu verraten, wenn er ihm kein Geld zahlen würde. In der Tatnacht diskutierten die beiden Männer darüber. Als klar wurde, dass das Opfer die Drohung in die Tat umsetzen will, stach der 43-Jährige mehrmals mit einem Messer auf den Erpresser ein. Das Gericht sah in dem Fall allerdings keine versuchte Tötung, weil der Täter von seinem Opfer abließ, hieß es auf RBRS-Nachfrage vom Landgericht. WD

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