
© Erzbistum Köln
© Erzbistum Köln
Anzeige
Es ging um die Beförderung eines Pfarrers, der Jahre zuvor Sex mit einem Minderjährigen gehabt hatte. Woelki hatte ausgesagt, dass er davon nur Gerüchte gehört hatte, die Bild-Zeitung hatte ihm vorgeworfen, dass er das aus der Personalakte des Pfarrers gewusst habe. Das Gericht gab nun dem Erzbischof Recht, der Bild Zeitung sei es nicht gelungen, ihre Berichte auch zu belegen und beweisen.
Anzeige