
Kopf am Bonner Landgericht: Revision
Der Fall um den Mann, der einen Kopf vor das Bonner Landgericht gelegt hatte, wird wohl nun den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Anderthalb Jahre Haft lautete am Freitag das Urteil gegen den 39-jährigen Obdachlosen, wegen Störung der Totenruhe, weil er im Juni den Kopf seines Bekannten in einer Tasche vom Alten Zoll quer durch die Bonner City getragen hatte.
Veröffentlicht: Mittwoch, 25.01.2023 05:25
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat nun pro Forma Revision eingelegt, um die Frist zu wahren. Denn diese endet eine Woche nach der Urteilsverkündung, also am Freitag. Dann will die Staatsanwaltschaft die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten, um diese dann binnen vier Wochen zu prüfen und zu entscheiden, ob es tatsächlich zu einer Revision in Karlsruhe kommt. Sie hatte ursprünglich zwei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.