
Landgericht Bonn: Bund muss für Masken zahlen
Das Bonner Landgericht hat den Bund im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken in drei Urteilen zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verpflichtet. In den Prozessen geht es um vom Bund bestellte, aber dann nicht bezahlte Masken. Begründet wurde das seitens des Bunds mit mangelnder Qualität.
Veröffentlicht: Dienstag, 31.08.2021 03:53
Das Landgericht hat bislang drei sogenannte Vorbehaltsurteile gesprochen, über rund 15, 2 und 6 Millionen Euro. Diese Vorbehaltsurteile sind noch nicht das letzte Wort. Es können dabei im sogenannten Nachverfahren noch Zeugen oder Sachverständige befragt werden. Ein anderes Verfahren läuft noch, zwei Klagen wurden abgewiesen. Insgesamt wurden mehr als einhundert Klagen beim Bonner Landgericht eingereicht, um den Bund zur Bezahlung der Masken zu zwingen. CM