
© Kreispolizei Siegburg
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Das hat das Bonner Landgericht entschieden. Verurteilt wurde der Mann wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in elf Fällen und Betrugs in zwölf Fällen. Der Versicherungsbetrug war aufgefallen, weil der Mann unter anderem immer wieder an denselben Orten Unfälle gebaut und bei unterschiedlichen Fahrzeugen dasselbe Kennzeichen benutzt hatte. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.
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