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Der Händler hatte sich unter anderem auf E-Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn berufen. Es ging darin um damals dringend benötigte OP-Masken, Einweg-Handschuhe und Kittel. Der Textilhändler ging davon aus, es habe einen Vertrag zwischen ihm und dem Bundesgesundheitsministerium gegeben. Das Bonner Landgericht sah das heute anders. Es sei damals kein Kaufvertrag zustande gekommen. Und selbst wenn das doch passiert wäre, wären die Ansprüche inzwischen verjährt. Es ging um fast 290 Millionen Euro, mit Zinsen wären das heute rund 470 Millionen gewesen.
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