© Landgericht Bonn
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Mai 2020 in den Supermarkt gegangen waren, weil sie gegen die Maskenpflicht protestieren wollten. Sie verhielten sich zunächst aggressiv gegenüber den Mitarbeitern. Nachdem die Polizei eingetroffen war, soll die Situation dann eskaliert sein. Einer der Angeklagten schlug einen Beamten mit der Faust ins Gesicht. Er wurde zu 16 Monaten Bewährung verurteilt, der andere Angeklagte zu zehn Monaten. Angeklagt war außerdem eine 31-jährige Frau. Das Verfahren gegen sie wurde aber abgetrennt, weil sie wenige Tage vor Prozessbeginn ein Kind bekommen hatte.
ES
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