
© succo / pixabay
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Erst hatte er ihm wohl einen Stein an den Kopf geworfen. Anschließend soll er seinem Opfer noch mit einem Küchenmesser in den Oberkörper gestochen haben. Das Opfer verlor laut Gericht viel Blut, die Stichwunde war etwa drei Zentimeter groß. Eigentlich hätte der Fall vor dem Euskirchener Amtsgericht verhandelt werden sollen. Wegen der mutmaßlichen Schwere der Tat hatte der dortige Strafrichter den Fall aber ans Landgericht nach Bonn abgegeben.
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