
Der Landrat hatte damals ein Sonderkontingent AstraZeneca bei den Hausärzten verimpfen lassen, das hatte für Irritationen in Praxen und bei Patienten gesorgt. Außerdem hatte Schuster den Städten und Gemeinden im Kreis anderthalb tausend Impftermine für die Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. In diesen beiden Vorwürfen sah die Bezirksregierung kein Problem. Allerdings gab sie der SPD in einem anderen Punkt recht. Sie störte sie sich ebenfalls daran, dass die Kreisverwaltung am 6. April 200 Impftermine direkt an über 60 Jährige vergeben hatte, die sich über das Modell dieser Hausarztimpfung unter anderem per eMail beschwert hatten. Darin sah die Bezirksregierung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit. Schuster entschuldigte sich nun, es täte ihm sehr leid. Er hätte damals so gehandelt, weil er dachte, dass es die richtige und pragmatischste Vorgehensweise sei, sagte er. MoF