
Justitia (Symbolbild)
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Lebensgefährtin zwei Tage lang in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, misshandelt und vergewaltigt hatte. Der Angeklagte war wohl wütend, weil die Geschädigte ihn verlassen wollte. Laut Urteil habe er erst den Notarzt gerufen, als die 23-Jährige dem Tod ganz nah war. Die Frau musste reanimiert werden und lag für eine Woche im Koma. Weil der Angeklagte rechtzeitig Hilfe geholt hatte, war er nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt.
TH
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