© Landgericht Bonn
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Durch eine brennende Kerze auf dem Tisch ging der gesamte Wohnwagen in Flammen auf. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er sofort zur Besinnung gekommen sei als er seine brennende Partnerin gesehen habe. Er habe die Frau aus dem Wohnwagen geholt und die Flammen gelöscht. Weil er so den Tod der Frau verhindert hatte, lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht versuchter Mord, sondern schwere Körperverletzung. Dem Angeklagten Drohen zwischen fünf und fünfzehn Jahren Gefängnis. Ein Urteil wird Ende Mai erwartet. CM
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