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Denn sie habe ihn ruhig stellen wollen. Denn durch den dauerhaften SMS-Kontakt den der Mann mit seiner Freundin geführt habe, sei sie genervt gewesen. Dafür war sie vom Amtsgericht im bergischen Waldbröl auch schon zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Wegen gefährlicher Körperverletzung. Und bei diesem Urteil bleibt es jetzt auch, das Bonner Gericht verwarf die Berufung des Mannes. CM
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