Mehr als 30 Jahre nach der Tat: Mordprozess am Bonner Landgericht

Mord verjährt in Deutschland nicht - auch nicht nach über 30 Jahren. Am Bonner Landgericht startet deshalb am Vormittag der Prozess gegen einen heute 59-Jährigen. Er soll in einer Wohnung in Bonn-Bad Godesberg im Oktober 1992 eine junge Frau vergewaltigt, erdrosselt und so getötet haben.

© Landgericht Bonn

Nach der Tat in den 90er Jahren konnte der heute Angeklagte nicht als Tatverdächtiger identifiziert werden. Der Fall wurde von den Ermittlern als "ungelöst", als sogenannter "Cold Case" zu den Akten gelegt. Erst vor ein paar Jahren rollten die Bonner Kriminalermittler den Mordfall wieder auf und untersuchten sämtliche Beweismittel von damals erneut. Es ging um archivierte Gegenstände, Fingerabdrücke, Haar- und Gewebeproben. Mit modernster Technik und neuen Ermittlungsmethoden führte die Spur schließlich zu dem heute 59-jährigen Angeklagten nach Bad Breisig. Im Mai wurde er da - fast 33 Jahre nach der Tat - festgenommen. Jetzt wird ihm der Prozess wegen Mordes gemacht.

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