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Die Stadtverwaltung bittet die vier Bezirksvertretungen jetzt Prüfaufträge für fünf ausgeswählte Straßenabschnitte in den Stadtbezirken Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg zu erteilen. Um dort für ein Jahr Tempo 30 zu testen, muss eine abstrakte Gefahrensituation bestehen und eine verkehrssichernde oder -regelnde Maßnahme erforderlich sein. Straßen mit ehreblicher Verkehrsbedeutung sollten dabei ausgenommen werden. Unabhängig von den zu prüfenden Strecken, läuft gerade eine Analyse, ob Teilabschnitte in Bonn wegen Lärmschutzes auf Tempo 30 gedrosselt werden können. Das betrifft folgene Streckenabschnitte:
- Stadtbezirk Bonn: Kölnstraße, zwischen Kaiser-Karl-Ring und Oxfordstraße, und Reuterstraße, zwischen Bonner Talweg und Oskar-Walzel-Straße
- Stadtbezirk Beuel: Siegburger Straße, zwischen Königswinterer Straße und A 59
- Stadtbezirk Bad Godesberg: Burgstraße/Bonner Straße, zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee
- Stadtbezirk Hardtberg: Rochusstraße/Am Burgweiher, zwischen Provinzialstraße und Im Mühlenfeld
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