© Landgericht Bonn
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Symbolbild
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Es geht dabei um einen Fall aus dem Juni vergangenen Jahres. Damals war der Angeklagte mit einem anderen Mann in Streit geraten. Das passierte in einer Geflüchteten-Unterkunft in Bonn. Im Laufe des Streits stach der Angeklagte dann mit einem Messer auf das Opfer ein. Der Verletzte erlitt mehrere Stichwunden und schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Dafür muss der Verurteilte jetzt für fünf Jahre und elf Monate in Haft, außerdem muss er eine Entschädigung an das Opfer zahlen.
CvK
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