
© niekverlaan / pixabay
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Die Polizei darf in einem bestimmten Bereich zwischen Freitagmittag und Montagfrüh auch ohne Verdacht und näheren Anlass Personen kontrollieren - das gilt auch für Feiertage. Unter das Waffenverbot fallen auch bestimmte Messer, außerdem Reizgas und Schlagwerkzeuge. Die Waffenverbotszone ist auch ausgeschildert. Sie gilt rund um den Hauptbahnhof - von Thomas-Mann-Straße bis zum Hofgarten. An den Wochenenden wird auch in Bus- und Bahndurchsagen auf das Messerverbot hingewiesen.
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