
© pixabay/martaposemuckel
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Nur weigerte sich die jetzt zuständige Wohnungsbaugesellschaft, das Geld rauszurücken. Die Wohnungsfirma rechnete die 800 Mark in etwas über 400 Euro um und wollte diese Summe dann auszahlen. Das Kölner Amtsgericht entschied aber nun, dass die Gesellschaft die Aktien im Wert von 115.000 Euro komplett herausgeben muss. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB müssen auch die Gewinne der Mietkaution ausgezahlt werden, egal wie das Geld angelegt wurde.
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