© Landgericht Bonn
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Missbrauch: Bonner Erzieherin muss ins Gefängnis
Eine Bonner Erzieherin muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie Sex mit einem 14-Jährigen hatte, den sie in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreute. Das Urteil des Bonner Landgerichts wurde jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigt, der BGH verwarf damit die Revision.
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Der Bundesgerichtshof bestätigte das Bonner Urteil
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Der Sex sei zwar einvernehmlich gewesen, für die Richter war es aber eindeutig sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Denn gerade ein Heimkind brauche einen ganz besonderen Schutz und sei kein Freiwild, hieß es vom Vorsitzenden der Kammer im Urteil. So ein schlimmer Fall müsse Konsequenzen haben.
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