
Mit gelbem Schein zur Party in Hennef - Kündigung rechtens
Mit einem gelben Schein Parties feiern führt zu Recht zur fristlosen Kündigung. Das hat das Siegburger Arbeitsgericht jetzt entschieden. Es geht um eine Pflegeassistentin aus dem RBRS-Land, die am ersten Juliwochenende des vergangenen Jahres eigentlich zum Spätdienst eingeteilt war.
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.01.2023 06:57
Sie meldete sich krank, aus psychischen Gründen, für die beiden Tage. Aber Fotos im Internet und ihrem Whatsapp-Profil zeigten, dass sie in einem Club mit bester Laune und Gesundheit feiern war. Die verräterischen Fotos zeigten die Pflegeassistentin bei der "White Night Ibiza Party" in einem Hotel in Hennef-Uckerath. Ihr Arbeitgeber warf sie deshalb fristlos raus, sie klagte dagegen und verlor. Das Siegburger Arbeitsgericht entschied, dass Krank und Feiern nicht zusammenpassen. Die Frau kann noch in die nächste Instanz gehen.