
Mögliche Ermittlungsfehler rund um verstorbenen Bonner Polizisten
Morgen ist erster Verhandlungstag im Prozess um den Tod eines Bonner Polizeibeamten. Bereits heute kritisiert der Anwalt des Angeklagten, Christoph Arnold, die Ermittlungsarbeit der Polizei.
Veröffentlicht: Mittwoch, 14.08.2019 07:48
Man habe die falsche Körpergröße seines Mandanten zu Grund gelegt - dieser sei 10 cm größer als sein Personalausweis sagt. Die Körpergröße ist wichtig für die Frage, welcher Tatablauf am wahrscheinlichsten ist. Denn der einzige Anhaltspunkt bei der Frage ob der Schuss aus Spaß oder aus Versehen abgefeuert wurde, ist der vom Gerichtsmediziner festgestellte Schusskanal - für diesen sind die Körpergrößen der beiden Beteiligten entscheidend.
Die Bonner Staatsanwaltschaft wollte sich vor der Verhandlung nicht dazu äussern - die Frage nach der Körpergröße werde sich dann am morgigen ersten Verhandlungstag klären.
TH