
© Stadt Bonn / Sascha Engst
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2020 waren die ehemalige Oberbürgermeisterin Dieckmann und der frühere Stadtdirektor Hübner zu je einer Million Euro Schadensersatz verurteilt worden. Dagegen hatten die beiden Berufung eingelegt. Beim jetzt vorgeschlagenen Vorgehen würde sich ein Richter, der noch nichts mit dem Fall zu tun hatte, mit allen zusammensetzen und besprechen, ob eine Einigung ohne Urteil möglich ist. Ob die Stadt dazu bereit ist, muss der Stadtrat entscheiden. Dieckmann und Hübner erklärten gegenüber dem General-Anzeiger, sie wären bereit.
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