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Der Mann wurde bei dem Polizeieinsatz im Oktober durch einen Schuss am Kopf verletzt. Er ist deshalb aktuell voll pflegebedürftig und nicht verhandlungsfähig. Während der Behandlung in der Klinik werde der Mann nicht bewacht, heißt es vom Gericht. Aus Sicht der Richter bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass von dem Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte.
Im vergangenen Oktober soll der Mann einen Brandanschlag in einem Schnellrestaurant verübt haben, bei dem ein 14-jähriges Mädchen aus Hennef schwere Verbrennungen erlitt.
JDS
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