
© Foto: Daniel Dähling
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Als Begründung wurde das Fehlen persönlicher Vorraussetzungen angegeben. Darüber hinaus hänge die Entscheidung auch mit der Geisterfahrt im Dezember zusammen. Nachdem der Fahrer ohnmächtig wurde, rollte der Stadtbahnwagen unkontrolliert duch 8 Haltestellen durch. Fahrgäste hatten die Tür zur Fahrerkabine aufgebrochen und die Bahn zum Stillstand gebracht. Der Stadtbahnwagen ist nach überprüfung der Sicherheitstechnischen Einrichtungen wieder für den normalen Betrieb freigegeben worden.
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