© Landgericht Bonn
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Nach Schüssen auf 11-Jährigen: Keine U-Haft
Der Stiefvater des 11-jährigen Jungen aus Königswinter-Bockeroth, der Anfang April mit Schüssen aus einem Luftgewehr lebensgefährlich verletzt worden war, muss nicht in Untersuchungshaft. Das hat das Bonner Landgericht jetzt entschieden.
Veröffentlicht: Montag, 03.05.2021 15:51
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Wie eine Sprecherin des Landgerichts auf RBRS-Nachfrage mitteilte, habe das Landgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehl wegen versuchten Mordes zurückgewiesen. Zuvor hatte schoon das Bonner Amtsgericht entschieden hatte, dass der Mann nicht ins Untersuchungshaft muss. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen allerdings weiterhin davon aus, dass der Stiefvater auf den Jungen geschossen hatte. Gegen den 32-Jährigen wird weiter ermittelt. WD
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