
Bonn´: Neue Verkehrsführung auf der Oxfordstraße offenbar rechtswidrig
Die von der Stadt Bonn eingeführte neue Verkehrsführung auf der Oxfordstraße ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat hat das Kölner Verwaltungsgericht heute entschieden. Nach der Nordbrückensperrung im Juni hatte die Stadt Bonn die Straßenmarkierungen auf der Oxfordstraße geändert: Der Autoverkehr hat wieder zwei Fahrspuren pro Richtung bekommen, um den Autoverkehr zu entlasten. Radfahrer werden deshalb teilweise über Nebenstraßen umgeleitet.
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Bei mehreren Fahrradfahren kam diese Änderung aber nicht gut an, sie hatten gegen diese Änderungen im Eilverfahren geklagt. Sie sagen: Die Stadt Bonn habe ihre Interessen für diese Entscheidung nicht genug berücksichtigt.
Das Gericht gibt ihnen jetzt vorerst recht. Die Stadt habe demnach nicht ausreichend belegen können, dass die Verkehrslage auf der Oxfordstraße so gefährlich geworden sei, dass eine neue Verkehrsführung nötig wäre. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.
Für die Stadt Bonn kam der Gerichtsbeschluss überraschend, heißt es von einem Sprecher der Stadt. Er werde derzeit geprüft.