
© dimitrisvetsikas1969/pixabay
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Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohnungen, die frei sind oder bald frei werden, keinen anderen Bindungen unterliegen und für Wohnnutzung geeignet und bestimmt sind.
Die Eigentümer verpflichten sich dabei, die Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die Miete darf dabei maximal 7 Euro pro Quadratmeter betragen und jährlich nur um 1,5% erhöht werden.
Im Gegenzug erhalten die Eigentümer einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen der begrenzten Miete und der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei werden maximal 10 Euro pro Quadratmeter berechnet.
Neben Bonn sind auch Düsseldorf, Köln und Münster Teil des Modellprojekts.
TH
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