
© dimitrisvetsikas1969/pixabay
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Er ermittelt für eine jede Wohnung eine sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete, also eine abhängig von Lage und Ausstattung des Objekts angemessene und verbindliche Miete. Damit soll verhindert werden, dass die Miete beliebig erhöht wird. Bis Herbst werden zahlreiche Mieter und Vermieter in Bonn befragt, zum Beispiel zur Höhe der Betriebskosten oder der Innenausstattung. Mitte 2020 soll der neu errechnete Mietspiegel dann dem Bonner Rat vorliegen. CM
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