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Demnach soll der Angeklagte vor der Tat neben Alkohol auch weitere Drogen zu sich genommen haben. Da der Angeklagte Angst hatte in eine psychiatrische Klinik zu kommen, habe er diese Information in der ersten Instanz verschwiegen. Das erste Urteil war vom BGH abgeschmettert worden. Streitpunkt ist, ob es sich bei der Tat um Mord oder Totschlag handelt. Denn die Tat könnte den Vater möglicherweise nicht unvorbereitet und wehrlos getroffen haben, demnach wäre sie nicht heimtückisch. Ein neues Urteil wird mitte März erwartet.
TH
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