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Neun Jahre Haft im Fall des getöteten Pensionswirts aus Bornheim
© succo / pixabay
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Neun Jahre Haft im Fall des getöteten Pensionswirts aus Bornheim

Es standen drei Mordmerkmale im Raum - doch keins davon konnte bewiesen werden. Das Bonner Landgericht hat den Mann, der einen Kneipenpächter in Bornheim erdrosselt hat, jetzt wegen Totschlags verurteilt. Der 64-jährige Bonner hatte seinen Freund vergangenen August in dessen Kneipe in Hersel aufgesucht und von hinten erdrosselt. Danach hatte er den Kopf des Toten mehrfach mit Klebeband umwickelt. Die DNA Spuren auf der Innenseite des Klebebands führten die Ermittler zu dem Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von Mord aus Habgier, niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus. Laut Anklage soll er geplant haben, die Pension seines Freundes zu übernehmen und damit die Einnahmen einzustreichen. Das konnte aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, genau wie die anderen beiden Mordmerkmale. Deshalb urteilten die Richter auf Totschlag. Jetzt muss er für neun Jahre ins Gefängnis.

Veröffentlicht: Dienstag, 02.06.2026 12:37

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