
Notbremse: Neue Regelungen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis
Seit heute Nacht gilt die Corona-Notbremse im RBRS-Land. Damit verbunden ist unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens, dabei gibt es aber Ausnahmen, zum Beispiel um zur Arbeit zu kommen oder den Hund auszuführen. Außerdem dürfen Supermärkte nur noch halb so viele Kunden hereinlassen wie bisher.
Veröffentlicht: Samstag, 24.04.2021 09:23
In anderen Bereichen gelten auch weiterhin unterschiedliche Regelungen zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, zum Beispiel beim Shoppen. Im Rhein-Sieg-Kreis gilt weiterhin die Click and Meet-Regelung. Man darf dort also nach wie vor in die Geschäfte, wenn man einen Termin ausgemacht habe und einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegt. In Bonn dagegen ist nur Click and Collect möglich, das heißt, man kann Ware bestellen und dann vor Ort abholen. Auch bei Schulen und Kitas gibt's weiter verschiedene Regeln. Grund dafür ist, dass der Kreis weiter unter dem Inzidenz-Grenzwert von 165 liegt. Deshalb bleiben die Schulen dort im Wechselunterricht und die KiTas geöffnet. Bonn liegt weiter über dem Grenzwert, deshalb gilt hier Distanzunterricht und Notbetreuung.
ES