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NRW-Landtag spricht über verstorbenen Häftling aus Sankt Augustin
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NRW-Landtag spricht über verstorbenen Häftling aus Sankt Augustin

Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich heute mit einem 67-Jährigen aus Sankt Augustin beschäftigt, der sich wohl im Gefängnis zu Tode gehungert hat. Im Rechtsausschuss wurde darüber gesprochen, wie es zu dem Hungertod in staatlicher Obhut kommen konnte. Zuerst hatte der Kölner Stadt-Anzeiger über den Fall berichtet. Wie NRW-Justizminister Biesenbach bekannt gab, sei eine Zwangsernährung des Mannes geprüft, aber als unzulässig beurteilt worden. Denn kein Psychiater habe dem Häftling eine dauerhafte Störung attestiert, die eine Zwangsernährung gerechtfertigt hätte. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte dagegen berichtet, dass der 67-Jährige Depressionen hatte. Er saß zum zeitpunkt seines Todes in U-Haft, weil er seine Frau getötet haben soll.

Veröffentlicht: Mittwoch, 23.06.2021 09:10

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Wie NRW-Justizminister Biesenbach bekannt gab, sei eine Zwangsernährung des Mannes geprüft, aber als unzulässig beurteilt worden. Denn kein Psychiater habe dem Häftling eine dauerhafte Störung attestiert, die eine Zwangsernährung gerechtfertigt hätte. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte dagegen berichtet, dass der 67-Jährige Depressionen hatte. Er saß zum zeitpunkt seines Todes in U-Haft, weil er seine Frau getötet haben soll.

DoS


+++ aktualisiert um 17:58 mit Aussagen von NRW-Justizminister Biesenbach +++



Die ursprüngliche Meldung:


Der nordrhein-westfälische Landtag beschäftigt sich heute mit einem 67-Jährigen aus Sankt Augustin, der sich wohl im Gefängnis zu Tode gehungert hat. Um 14 Uhr soll im Rechtsausschuss darüber gesprochen werden, wie es zu dem Hungertod in staatlicher Obhut kommen konnte. Außerdem soll besprochen werden, warum Parlamentarier darüber erst aus den Medien, und nicht vom Minister informiert wurden. Als erstes hatte der Kölner Stadtanzeiger über den Fall darüber berichtet, und die Frage aufgeworfen, ob der 67-jährige Klaus S. nicht besser in einer Psychatrie aufgehoben gewesen wäre als in einer JVA. Er hatte Mitte Mai vergangenen Jahres seine Frau in Sankt Augustin erdrosselt und war Ende des Jahres vom Bonner Landgericht zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

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