© Landgericht Bonn
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Er hatte im Laufe der Verhandlung gestanden
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Er soll im Februar ein Stück Stoff angezündet und es dann auf sein schlafendes Opfer gelegt haben. Das Feuer breitete sich in dem Vorraum schnell aus. Nur durch das Eingreifen eines Passanten konnte noch Schlimmeres verhindert werden. Das Opfer konnte sich aus dem brennenden Foyer befreien, erlitt aber schwere Verbrennungen, unter anderem an den Händen. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen versuchten Mordes aus Heimtücke schuldig. Er hatte vorher ein Geständnis abgelegt.
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