
Anzeige
Ursprüngliche Meldung:
Das Urteil wegen Störung der Totenruhe gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig, aber schon steht der Obdachlose wieder vor Gericht. Er soll im Sommer den Kopf eines Bekannten in einer Tasche vom Alten Zoll in Bonn bis zum Landgericht getragen und dort hingelegt haben. Heute Mittag befasst sich das Kölner Amtsgericht mit ihm, weil er in Hürth städtische Mitarbeitende bedroht haben soll. Es ging wohl um einen Platz in einer Obdachlosenunterkunft, er soll erzählt haben, dass er in Bonn einem Mann den Kopf abgeschnitten hätte, dann soll er im Streit gesagt haben: "Ihr seid die Nächsten". Ein Urteil soll es noch heute geben.
Anzeige