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Prozess nach Tod bei Pützchens Markt
© Foto: Volker Lannert / Stadt Bonn
Pützchens Markt Bonn
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Prozess nach Tod bei Pützchens Markt

Das Verfahren um den Tod eines Mitarbeiters eines Riesenrad-Betreibers wurde heute am Bonner Amtsgericht vorläufig eingestellt. Der Betreiber muss 65.000 Euro zahlen, das Geld geht an die Familie des Opfers.

Veröffentlicht: Montag, 30.09.2019 09:56

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Der Mitarbeiter war beim Abbau des Riesenrads im September 2017 nach Pützchens Markt abgestürzt, 27 Meter in die Tiefe gefallen und verstorben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Betreiber fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie vermutete, dass der Mitarbeiter beim Abbau auch aufgrund eines technischen Defektes zu wenig gesichert war, und dass der Betreiber die Probleme mit der Sicherung bereits im Vorfeld kannte. Laut Amtsgericht gab der in seiner Aussage auch zu, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Weil er Reue zeigte und die Mutter des Opfers kein weiteres Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung hatte, regte das Gericht die Einstellung des Verfahrens an.

DoS

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