© Landgericht Bonn
© Landgericht Bonn
Anzeige
Die Firma wirft der BRD vor, in diesem Frühjahr die Masken in einem sogenannten "Open-House-Verfahren" bestellt, aber nach der Lieferung nicht bezahlt zu haben. Die Bundesrepublik begründet das damit, dass die Masken nicht den vereinbarten Qualitätsstandards genügt hätten und sie deshalb von dem Vertrag zurückgetreten sei. Die Firma hatte zwei Zuschläge für die Maskenproduktion erhalten und sie für einen Stückpreis von 4,50 Euro angeboten. Jetzt fordert sie neben dem Verkaufspreis auch die Erstattung der Zinsen und der Anwaltskosten von der Bundesrepublik. Der Fall wird in Bonn verhandelt, weil das Bundesministerium für Gesundheit hier seinen Dienstsitz hat.
Anzeige