© Landgericht Bonn
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Laut Staatsanwaltschaft soll er seine scharfe Dienstwaffe auf den Kollegen gerichtet und abgedrückt haben, da er glaubte, eine Trainigswaffe in der Hand zu halten. Laut Verteidigung habe sich der Schuss aus Versehen gelöst. Der Verteidiger des Angeklagten widerspricht dieser Darstellung und erklärt, sein Mandat habe unabsichtlich geschossen, weil er sich erschreckt hatte. CM
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