© Landgericht Bonn
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Der Investor hatte der Stadt das 37.000 qm große Grundstück abgekauft, vertraglich aber festgehalten, dass die Stadt sämtliche Kosten für die Altlastenentsorgung übernimmt. Diese Entsorgungskosten belaufen sich nach Berechnungen des Investors auf über 18 Millionen Euro. Die Stadt verlangt jetzt weitere Unterlagen zum Beleg dieser Kosten, der Investor dagegen sagt, er hätte alle nötigen Daten vorgelegt. Jetzt müssen die Richter entscheiden. CM
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