Er soll vor einer Schießübung auf den Polizisten geschossen haben. Bei der Verhandlung geht es vor allem um den genauen Tathergang.
Vormittags fand eine Schießübung in Sankt Augustin statt, da noch mit Trainingswaffen. Nachmittags folgte ein Schießtraining in Ramersdorf. Dafür mussten sich die Beamten mit Dienstwaffen ausrüsten, in diesem Zusammenhang kam es zur Schussabgabe.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte auf Polizisten gezielt und abgedrückt hat, weil er dachte, er habe noch eine Trainingswaffe in der Hand. Der Angeklagte selbst hat ausgesagt, dass sich der Schuss gelöst hat, als er seine Dienstwaffe prüfen wollte. Der genaue Tathergang hat laut Verteidiger Christoph Arnold aber keinen Einfluss auf das Strafmaß. Es gehe vor allem darum, dass der Angeklagte und die Eltern des Opfers mit dem Fall abschließen können. Der Angeklagte hat mittlerweile gekündigt und ist nach Süddeutschland gezogen, dort will er sich ein neues Leben aufbauen.
TH