
Rechtsanspruch auf OGS-Platz ab 2026
Ab August 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf OGS-Plätze für Grundschüler - im RBRS-Land sollte das aber nicht zu großen Problemen führen. Ab August 2026 muss es erstmal für alle Erstklässler Ganztagsbetreuung geben, in den Jahren danach, dann für alle Grundschüler.
Veröffentlicht: Dienstag, 27.12.2022 11:25
Die Mehrheit der Städte und Gemeinden im RBRS-Land geht davon aus, ab 2026 ausreichend Plätze anbieten zu können. In Lohmar, Bornheim, St.Augustin und Siegburg werden schon jetzt über 70% der Kinder in Ganzstagsschulen betreut. Trotzdem laufen in mehreren Gemeinden Planungen u.a. für Neubauten oder der Suche nach Fachkräften. Für genaue Vorhaben braucht es aber noch Aussagen vom Land NRW, wie die OGS-Plätze umgesetzt werden sollen. Das hat dazu jetzt einen Expertenbeirat eingerichtet.