© Landgericht Bonn
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Revision im Fall um getöteten Polizisten zurückgenommen
Nach dem tödlichen Schuss auf einen Kollegen im Bonner Polizeipräsidium nimmt die Staatsanwaltschaft die Revision zurück. Im vergangenen Jahr war der 23-jährige Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu einer zweijährigen Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine dreijährige Haftstrafe gefordert.
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Offenbar konnte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe aber keine rechtlichen Fehler im Bonner Urteil finden. Damit gab es keine großen Erfolgsaussichten für die Revision am Bundesgerichtshof. Wie es genau zu dem Schuss in den Umkleideräumen des Bonner Präsidiums kam, konnte nicht abschließend geklärt werden. CM
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