
© Feuerwehr Bonn
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Sie rief die Feuerwehr. Die rückte mit etwa 55 Kräften zur Wasserrettung aus. Auch ein Hubschrauber wurde angefordert - aber letztlich nicht gebraucht. Wie sich herausstellte, musste niemand gerettet werden. Der Mann im Rhein wollte dort nur schwimmen. Das ist nicht generell verboten. Er wurde dann trotzdem ans Ufer gebracht. Den Großeinsatz muss er vermutlich nicht bezahlen. Nur an Fähranlegern und Brücken ist das Schwimmen strengstens untersagt. Es wird aber überall dringend davor gewarnt, im Rhein schwimmen zu gehen.
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