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Rhein-Sieg-Kreis: Patienten müssen nicht für den Rettungswagen zahlen
© Feuerwehr Bonn
Symbolbild
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Rhein-Sieg-Kreis: Patienten müssen nicht für den Rettungswagen zahlen

Die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis müssen nichts extra zahlen, wenn sie einen Rettungswagen rufen. Die Diskussion darum zieht sich ja schon seit Monaten. Es ging darum, dass die Krankenkassen nicht mehr die Kosten für sogenannte Fehlfahrten übernehmen wollten

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Es ging also um Fälle, in denen ein Rettungswagen gerufen, dann aber doch nicht benötigt wird und ohne Patientin oder Patient wieder davonfährt. Der Kreistag hat dazu jetzt eine neue Satzung beschlossen. Landrat Schuster betont: Der Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises ist für die Bürgerinnen und Bürger in bewährter Weise da, ihnen wird nichts in Rechnung gestellt, wenn sie den Notruf wählen. Das Vorgehen der Krankenkassen hatte für viel Kritik gesorgt. Die Befürchtung war, dass Menschen rein aus finanziellen Bedenken in einem Notfall nicht den Rettungsdienst rufen könnten.

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