
Rund 2.200 Menschen verstoßen gegen die Impfpflicht
Die Gesundheitsämter im RBRS-Land müssen sich nun mit etwas über 2.200 nicht- oder nur teilweise Geimpften beschäftigen, die unter die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Bis gestern hatten Arbeitgeber wie Krankenhäuser und Altenheime Zeit, diese zu melden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 06.04.2022 04:21
In Bonn sind es demnach rund 1.700, im Rhein-Sieg-Kreis 534. Diese Zahlen können sich aber noch ändern, wenn Mitarbeitende durch eine zweite Impfung als geimpft gelten. Was für Einrichtungen betroffen sind, lässt sich erst sagen, wenn alle Meldungen geprüft sind. Bekannt ist, dass 22 Mitarbeitende der Bonner Stadtverwaltung darunter fallen – zehn davon arbeiten beim Gesundheitsamt. Für alle Ungeimpften gilt jetzt, dass ihr Fall vom Gesundheitsamt geprüft wird. Mögliche Konsequenzen sind ein Bußgeld von 2.500 Euro oder als letztes Mittel dürfen die Ungeimpften die Einrichtung, in der sie arbeiten, nicht mehr betreten. CM