© Landgericht Bonn
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Der Unteroffizier verklagt die Bundesrepublik auf Schadenersatz. Er hatte bei einer Übung in Brandenburg durch einen Schuss ein Auge verloren und war schwer im Gesicht verletzt worden. Nach seiner Ansicht nach hätte der Schütze, ein Hauptmann, nicht schießen dürfen, weil es ein Feuerverbot gab. Sollte sich das bewahrheiten, liege eine klare Amtspflichtverletzung vor so das Gericht. Damit bestehe Anrecht auf ein hohes Schmerzensgeld. Der Bund widerspricht dieser Auffassung. Der Schuss sei erlaubt gewesen, der Kläger sei ohne ausreichende Warnung in die Schusslinie getreten. Der Prozess wird Mitte Januar fortgesetzt.
DG
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