Anzeige
Schiffahrt vor Gericht - weiter "freie Fahrt für Pendler"
Teilen:

Schiffahrt vor Gericht - weiter "freie Fahrt für Pendler"

Freie Fahrt für Pendler – das hatte die Bonner Personenschifffahrt vor dem Hintergrund der Nordbrückensperrung angeboten, und das darf sie auch weiterhin. Das haben jetzt das Landgericht und das Oberlandesgericht in Köln bestätigt. Geklagt hatte ein anderes Schifffahrtsunternehmen aus dem Raum Bonn, berichtet das OLG.

Veröffentlicht:

Anzeige

Bonner Schifffahrtsunternehmen streiten vor Gericht

Anzeige

Das hatte moniert, dass die Werbung irreführend sei – denn "freie Fahrt" gebe es nur für drei Stationen, alles andere darüber hinaus würde ja Geld kosten. Beide Gerichte teilten diese Ansicht nicht. Man könne zwar nicht verhindern, dass schwarze Schafe die Fahrtkosten minimieren, indem sie sich zuerst als Pendler ausgeben und erst nach den drei Anlegestellen den übrigen Fahrtpreis zahlen würden. Aber ein redlicher Verbraucher würde das nicht tun. https://www.bonnschiff.de/rheinshuttle

Anzeige
Anzeige
Anzeige