
Schlechtes Internet- weniger Kosten
Weniger Geld für langsames Internet - Seit gut 2 Jahren haben Verbraucher die Möglichkeit eine Preisminderung bei Ihrem Vertragsanbieter fürs Internet geltend zu machen, wenn die angebotene Geschwindigkeit nicht erreicht wird.
Veröffentlicht: Samstag, 23.12.2023 11:32
Laut der Bonner Bundesnetzagentur wird die Preisminderung allerdings kaum in Anspruch genommen.
Hintergrund sei die Leistungsfähigkeit der Netzinfrastruktur. Diese sei in den letzten Jahren immer besser geworden, erklären die Betreiber. Daher komme es kaum noch zu Leistungseinbußen. Verbraucherschützer sind anderer Meinung und kritisieren das Messtool der Bundesnetzagentur: Es sei zu mühsam und zeitaufwendig. Eine Leistungsabweichung müsste in 30 tests über Lankabel nachgewiesen werden, erst dann sei eine Preisminderung möglich.